Im November 2018 hat unser Vorsitzender Markus Dörrenbächer (links im Bild) die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.

Hierzu gratulieren wir recht herzlich und wünschen Markus viel Erfolg bei der Umsetzung des Erlernten.

 

Ein neuer Kurs der Ausbildung zum Vereinsmanager C startet am 13. Februar 2019. Nähere Informationen finden Sie beim Sportbund Pfalz e.V.

Für den Kurs ab Februar liegen schon etliche Anmeldungen vor.

Hier ein Auszug aus der Beschreibung des Sportbund Pfalz:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Vorstandschaft eines Vereins oder Verbands bieten wir mit der Vereinsmanager C-Ausbildung die Möglichkeit, sich vielseitig zu qualifizieren. Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Lerneinheiten (LE) in den Aufgabenfeldern:
• Digitale Welt/Datenschutz/Internetrecht
• Ehrenamt/Kommunikation/Vereinsführung
• Finanzen/Steuern/Sozialrecht
• Förderrichtlinien
• Marketing/Sponsoring
• Organisation
• Öffentlichkeitsarbeit
• Recht/Vereinsrecht
• Sportbund-Pfalz-Aufgabenbereiche/Service
• Sportförderung
• Sportjugend Pfalz – Jugendarbeit
• Sportvereinsentwicklung
• Sportversicherung/VBG
• Veranstaltungs- /Projektmanagement
• Vereinsmanagement

Die Ausbildung gliedert sich in zwei terminlich und inhaltlich fest umrissene Ausbildungsböcke, ergänzt durch fünf Wahlseminare mit insgesamt 120 LE. Die Ausbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle und dem Erwerb der Vereinsmanager C-Lizenz ab. Vereine mit einem lizenzierten Vereinsmanager/in können einen jährlichen Zuschuss beantragen.

Die Lizenz ist vier Jahre gültig. Die Lizenz wird verlängert, wenn innerhalb dieser vier Jahre Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 15 LE besucht werden. Die Ausbildung findet in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz statt und soll innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden.

Die Vereinsmanager-Ausbildung ist eine anerkannte Bildungsveranstaltung nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz (Anerkennungs-Kennziffer 0106/0112/18 – 12 Freistellungstage). Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung zum Zweck der beruflichen Weiterbildung. Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte können gemäß der Landesverordnung über den Urlaub von Beamten Dienstbefreiung beantragen.

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen im Führungs- und Verwaltungsbereich, Vorstände, Geschäftsführer, Kassenwarte, Abteilungsleiter, Vereins-/Verbandsmitglieder (Mindestalter 18 Jahre)

 


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